22.10.2012
Anfrage
Ordinariat? Generalvikariat? Was ist der Unterschied?
Warum heißt in Deutschland die oberste Behörde eines Bistums einmal „Ordinariat“ und ein anderes Mal „Generalvikariat“? Der oberste Verwaltungschef einer Diözese heißt aber ausnahmslos „Generalvikar“. Müsste dann die Behörde nicht auch ausnahmslos „Generalvikariat“ heißen? E.H., Eppstein
In der Regel bezeichnen die Begriffe Ordinariat und Generalvikariat dasselbe: die Verwaltung eines Bistums im Auftrag des Bischofs, also des Ortsordinarius – daher Ordinariat – , die vom Generalvikar geleitet wird – daher Generalvikariat. Der Generalvikar ist der Vertreter des Bischofs in der allgemeinen Verwaltung und wird deshalb auch als das „Alter Ego“ (lateinisch für „anderes Ich“) des Bischofs bezeichnet. Laut Kirchenrecht wird übrigens nicht nur der Bischof, sondern auch der Generalvikar als Ordinarius bezeichnet. Daher kann sich der Begriff Ordinariat auch auf den Generalvikar als Ordinarius beziehen.
Die Verwaltungsstrukturen der deutschen Bistümer sind relativ ähnlich, weisen aber auch Unterschiede auf, weil sie historisch gewachsen sind. Daher wird in manchen Bistümern der Begriff Ordinariat umfassender verstanden – nämlich als Verwaltungsapparat des Bischofs, zu dem auch, aber eben nicht nur, das Generalvikariat als zentrale Verwaltungsbehörde gehört. Dazu kommt je nach Bistum zum Beispiel das kirchliche Gericht (Offizialat), der Diözesancaritasverband oder das Priesterseminar.
Im Kirchenrecht tauchen die Worte Ordinariat oder Generalvikariat nicht auf. Stattdessen ist dort von der „Diözesankurie“ die Rede. Im Canon 469 heißt es: „Die Diözesankurie besteht aus jenen Einrichtungen und Personen, die dem Bischof bei der Leitung der ganzen Diözese helfen, insbesondere bei der Leitung der pastoralen Tätigkeit, bei der Besorgung der Verwaltung der Diözese sowie bei der Ausübung der richterlichen Gewalt.“ Wenn also manche Bistümer das Wort Ordinariat umfassender verstehen, ist damit in der Regel die ganze Diözesankurie gemeint. Um die Arbeit dieser zentralen Einheiten zu koordinieren, ernennt der Bischof einen „Moderator der Kurie“ – den Generalvikar.
Ulrich Waschki